Da es viele verschiedene Versicherungen und Vertragskonzepte gibt, sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen. Im Allgemeinen werden die Kosten bei Kindern entsprechend der Einteilung in das kieferorthopädische Indikationssystem der gesetzlichen Krankenversicherung bei sehr schweren Kieferfehlstellungen, die das Beißen, Sprechen und Kauen erheblich behindern ( Stufe 3-5), übernommen. Sollte dies der Fall sein, erhalten sie von uns nach Erstellung der diagnostischen Unterlagen einen Heil- und Kostenplan, welcher die genauen Diagnosen und Kosten enthält. Diesen müssen Sie bei Ihrer Versicherung einreichen und zu Ihrer Gewissheit die Kostenübernahme bestätigen lassen.
Wenn die Behandlung medizinisch begründet ist, werden beim ersten Kind 80 %, beim zweiten Kind 90% der Behandlungskosten sofort übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erfolgt die Resterstattung. Die Abschlussbescheinigung wird nur vom behandelnden Kieferorthopäden ausgestellt.